Nachhaltiger Hochwasserschutz

Damit Gewässer ihre Hochwasserschutzfunktion erfüllen können, brauchen sie Platz. Besonders im Siedlungsgebiet stellt dies oftmals ein Problem dar. Mit verschiedenen Strategien können diese Schwierigkeiten gelöst werden. Seit 2011 verlangt die revidierte Gewässerschutzgesetzgebung, dass Gewässer genügend Platz erhalten und naturnaher gestaltet werden. Dies bringt sowohl für die Natur als auch für den Menschen entscheidende Vorteile mit sich.

Gewässer brauchen Platz

Heute verläuft ein Grossteil der Fliessgewässer insbesondere in den Siedlungsgebieten eingezwängt zwischen Mauern, in engen Kanälen oder in Rohren im Boden.

Bereits bei kleineren Gewittern reichen die Abflusskapazitäten der Bäche oft nicht aus und es kommt zu Überschwemmungen. Diese kommen mit der zu erwartenden Zunahme von Starkniederschlägen und ohne Anpassung der Hochwasserschutzkonzepte in Zukunft häufiger vor und werden extremer.

Damit die Gewässer die Hochwasserspitzen ohne grössere Schäden ableiten können, brauchen sie mehr Platz. Die Erfahrung zeigt, dass naturnah gestaltete und genügend breite Gewässerkorridore den besten Schutz vor Hochwasser bieten. Das Verständnis bei den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern dafür zu schaffen, ist eine stetige Herausforderung.

Hochwasserschutz mit Strategie

In den Siedlungen steht oftmals nicht der notwendige Platz zur Verfügung, um die Gewässer genügend zu verbreitern und Hochwasserspitzen durchzuleiten. In diesen Fällen kommen im Hochwasserschutz zwei weitere Strategien zum Einsatz.

Eine Möglichkeit ist, die Hochwasserspitzen über Entlastungskorridore oder -stollen um die Engstellen herumzuleiten. Ausserdem kann das Wasser oberhalb der Siedlung zurückgehalten und dosiert an das Gewässer abgegeben werden. Beide erlauben es, die Gewässer innerhalb der Siedlungen für kleinere Wassermengen zu gestalten. In der Praxis werden die verschiedenen Strategien häufig in Kombination eingesetzt.

Zwar benötigen alle Strategien zusätzlichen Platz, die Rückhalteräume und die Entlastungskorridore können aber in der Regel weiterhin mit Einschränkungen genutzt werden. Dies gilt beispielsweise bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung.

Zurück zur Vielfalt und Dynamik

Die im Jahr 2011 von der Bevölkerung beschlossene Gewässerschutzgesetzgebung verlangt, dass die Gewässer besser geschützt und ökologisch aufgewertet werden. Das Gesetz schreibt insbesondere vor, dass den Fliessgewässern wieder mehr Raum zugestanden werden muss. Anzustreben sind Gewässerräume in naturnahem Zustand, frei von Bauten und Anlagen.

Die Vorgaben des Gewässerschutzes gelten auch für den Hochwasserschutz. Der naturnahe Wasserbau setzt primär auf die Verbreiterung der Gewässer und die Abflachung der Uferböschung. Dadurch wird mehr Platz für die Durchleitung der Hochwasserspitzen geschaffen. Harte Verbauungen werden nur noch dort eingesetzt, wo es aus Sicherheitsgründen notwendig ist.

Gewässerräume brauchen Pflege

Damit naturnahe Gewässer ihre Funktion erfüllen und das Wasser im Hochwasserfall durchgeleitet werden kann, ist Pflege und Unterhalt notwendig.

Um die notwendige Abflusskapazität im Gewässer dauerhaft zu gewährleisten, muss dieses regelmässig von abgelagertem Sand und Kies befreit werden. Der Rückschnitt von Stauden und Gehölz am Gewässerufer ermöglicht ausserdem, dass das Wasser ungestört durchfliessen kann.

Der Unterhalt der Gewässer und seiner Ufer dient nicht nur dem Hochwasserschutz. Die Förderung der ökologischen Funktion ist ebenso wichtig, weil naturnahe Gewässer die grösste Lebensraum- und Artenvielfalt aufweisen.

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