
Im kantonalen Strassengesetz ( SRL Nr. 755) sind die unterschiedlichen Strassentypen mit den zugehörigen Aufgaben und Zuständigkeiten definiert:
- Kantonsstrassen
- Gemeindestrassen
- Güterstrassen
- Privatstrassen
Für die Einreihung der Strassen in die einzelnen Kategorien sind der Grosse Rat für die Kantonsstrassen und die Gemeinderäte für die Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen zuständig. Der Kanton Luzern ist für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Kantonsstrassennetzes verantwortlich.
Seit dem 1. Januar 2008 sorgt die Organisationseinheit zentras für den betrieblichen Unterhalt der Nationalstrassen in den Kantonen Luzern, Obwalden, Nidwalden und Zug. Führung und Verantwortung liegen beim Kanton Luzern.


