
Bis Mitte Dezember werden die Transportunternehmungen im Kanton Luzern über die Vorgaben des Kantons Luzern für die Offerten des Fahrplanjahrs 2011 informiert. Für den Agglomerationsverkehr gelten dabei die gleichen Vorgaben wie für den Regionalverkehr.
Für das Bestellverfahren im Kanton Luzern ist bis Ende Februar 2011 zwingend folgendes Formular vollständig auszufüllen:
Formular | Bemerkungen | |
Kantonsformular(36KB) | pro Linie auszufüllen |
Das BAV hat mit Schreiben vom 19. Oktober 2009 den TU die Termine und Vorgaben für das Fahrplanjahr 2010 bekannt gegeben.
Die Auflagen und Vorgaben sind zwingend einzuhalten, namentlich sind die verlangten Formualre (Kantonsformular und Kennzahlenset) pro Linie einzureichen.
Das verlangte Kennzahlenformular kann unter Kennzahlen@bav.admin.ch direkt beim BAV einverlangt werden. Den Leitfaden zum Kennzahlenformular finden Sie unter
www.bav.admin.ch/dokumentation/publikationen
die Formulare des BAV unter
www.bav.admin.ch/dienstleistungen/formulare
Die Offerten und Formulare sind allen Bestellern einzureichen. Im Kanton Luzern sind die Unterlagen an folgende Adresse zu schicken:
Verkehr und Infrastruktur (vif)
Abteilung öffentlicher Verkehr
Arsenalstrasse 43
6010 Kriens

